Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG zu machen hat:
Gegenstand des Unternehmens sind die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Energiehandel sowie alle Neben-, Hilfs- und Ergänzungsgeschäfte. Zum Zweck der Versorgung kann die Gesellschaft Energieanlagen und Wassergewinnungsanlagen errichten oder erwerben und betreiben. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch die Betätigung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und auf dem Gebiet der Einsparung beim Energie- und Wasserverbrauch, die wirtschaftliche Nutzung von Rohstoffen sowie die Verwertung der durch die Geschäftstätigkeit gebildeten besonderen Kenntnisse einschließlich Nutzung von Anlagen und Geräten für und durch Dritte.
Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 1 genannten Zwecke erforderlich sind.
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne Stadtwerke-Hannover-AG-Abteilungen zur Erfüllung der unter 1. genannten Zwecke.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 1 genannten Zwecke wegfallen.
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.